Kosten
Alle angebotenen Leistungen bieten wir über drei nachfolgend aufgeführte Abrechnungsmöglichkeiten an.
Wenn Sie unsicher sind, welche für Sie zutrifft, sprechen Sie uns jederzeit gerne an – wir unterstützen Sie dabei.
1.Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche
Die Kosten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da sie zur medizinischen Grundversorgung gehört. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch sowie zu jedem ersten Kontakt innerhalb eines Quartals die Krankenkassenkarte Ihres Kindes mit. Nach den probatorischen Sitzungen (Kennenlern- und Diagnostikphase) stellen wir – wenn eine Therapie sinnvoll erscheint – gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Die Behandlung kann beginnen, sobald die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigt wurde.
2.Privat versicherte Kinder und Jugendliche / Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, in welchem Umfang Diagnostik, Probatorik und Therapie übernommen werden und ob bestimmte Antragsformulare benötigt werden.
Je nach Versicherungsvertrag kann es sein, dass ein Teil der Kosten selbst getragen werden muss.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GÖP).
3.Selbstzahlerleistungen
Wenn Sie Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GÖP).