Interessantes zum Ablauf

Hinweis zu Neuaufnahmen: Aktuell sind neue Termine überwiegend im Vormittagsbereich möglich. Wir bemühen uns jedoch, gemeinsam mit den Patient*innen passende Zeiten zu finden. Aufgrund des hohen Aufkommens kann es zeitweise erforderlich sein, auf unsere Warteliste verwiesen zu werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, über die Nummer 116117 oder über www.kvno.de nach weiteren Therapieplätzen zu recherchieren.

Psychotherapeutische Sprechstunde & probatorische Sitzungen (Probatorik)

Zu Beginn finden psychotherapeutische Sprechstunden statt, in der Ihr Anliegen besprochen und erste Informationen zur Vorgehensweise gegeben werden. Sie dienen der ersten Abklärung, ob ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt, der eine psychotherapeutische Behandlung erfordert. In diesen Sitzungen erfolgt Diagnostik, erste Beratung und Klärung des Behandlungsbedarfs sowie eine Empfehlung des geeigneten Versorgungsangebots (z.B. empfohlenes Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemische Therapie oder Psychoanalyse);  Kurzzeit-/Langzeittherapie; ambulant/stationär). Zur Behandlung eines psychischen Leidens bedarf es im Krankenkassensystem die Einschätzung mittels einer spezifischen Diagnose gemäß ICD-10 (demnächst ICD-11). Die Psychotherapeutischen Sprechstunden können über einen Zeitraum von 10mal 25 Minuten erfolgen.

Die Probatorik schließt an die Sprechstunden an. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der therapeutischen Beziehung und der Vertiefung noch notwendiger diagnostischer Fragestellungen. Therapeut*in und Patient*in schauen, ob die Chemie stimmt und eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann/ konnte.

Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie

Je nach Bedarf und Indikation kann nach erfolgter Psychotherapeutischer Sprechstunde und Probatorik eine Akutbehandlung, Kurzzeittherapieoder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist in der Regel ein sogenannter Konsiliarbericht erforderlich. Dieser wird von der behandelnden Kinderärztin, dem Kinderarzt oder einer anderen ärztlichen Fachperson ausgefüllt. Der Konsiliarbericht dient dazu, körperliche Ursachen für die bestehenden Beschwerden auszuschließen und medizinische Begleiterkrankungen zu berücksichtigen. Einen Vordruck hierzu erhalten Sie vom Praxispersonal.

Über die Notwendigkeit einer Aktubehandlung wird Ihre Krankenkasse in Absprache mit Ihnen durch die Therapeutin informiert. Eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie muss beantragt werden. Auch das obliegt dem Praxispersonal. Eine normale Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Der Rhythmus der Sitzungen kann je nach Bedarf wöchentlich, alle 14 Tage, monatlich oder individuell nach Absprache gestaltet werden.

Bei jüngeren Kindern hängt der Therapieerfolg wesentlich von der Mitarbeit der Eltern und Bezugspersonen ab. Daher können bei Bedarf häufiger stattfindende Bezugspersonengespräche eingeplant werden. Diese erfolgen nach vorheriger Absprache und orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen des Kindes. Die Therapiedauer richtet sich nach Art, Dauer und Tiefe der vorliegenden Probleme. Zunächst kann eine Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie beantragt werden. Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung in eine Langzeittherapie umzuwandeln.

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Schweigepflicht

Alle Gespräche, Informationen und Unterlagen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dies gewährleistet einen sicheren und vertraulichen Rahmen für die therapeutische Arbeit.

Regelungen & Terminvereinbarungen

Termine werden individuell vereinbart. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, entweder per E-Mail oder über unseren Anrufbeantworter. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns vor, einen Teilbetrag in Höhe von 45 € als Honorarausfall in Rechnung zu stellen. Sollte es vorkommen, dass vereinbarte Termine mehrfach ohne oder mit zu kurzfristiger Absage nicht wahrgenommen werden, kann die Therapie aus therapeutischer Sicht wegen mangelnder Motivation beendet werden.

Telefonische Kontakte

Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten können variieren und sind jederzeit auf dem Anrufbeantworter zu hören. Telefonische Rückfragen, Absprachen oder kurze Beratungsgespräche sind nach vorheriger Absprache möglich.

Für Neuanmeldungen bitten wir Sie, das schriftliche Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse zu nutzen. Bitte geben Sie dabei an:

  • Name und Geburtsdatum der zu behandelnden Person

  • Eine kurze Beschreibung der Problemlage

  • Ihre mögliche Erreichbarkeit

Telefonische Beratungen während einer laufenden Therapiesitzung sind leider nicht möglich. Belange, die den therapeutischen Prozess betreffen, sollten während der Sitzungen thematisiert oder – falls notwendig – in einem zusätzlichen Termin- auch als Telefontermin- besprochen werden.

Falls Sie Informationen haben, die für die nächste Therapiesitzung relevant sein könnten, können Sie diese auch einfach gerne per E-Mail zukommen lassen.

 

Psychotherapeutische Sprechstunde & probatorische Sitzungen (Probatorik)

Zu Beginn finden psychotherapeutische Sprechstunden statt, in der Ihr Anliegen besprochen und erste Informationen zur Vorgehensweise gegeben werden. Sie dienen der ersten Abklärung, ob ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt, der eine psychotherapeutische Behandlung erfordert. In diesen Sitzungen erfolgt Diagnostik, erste Beratung und Klärung des Behandlungsbedarfs sowie eine Empfehlung des geeigneten Versorgungsangebots (z.B. empfohlenes Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemische Therapie oder Psychoanalyse);  Kurzzeit-/Langzeittherapie; ambulant/stationär). Zur Behandlung eines psychischen Leidens bedarf es im Krankenkassensystem die Einschätzung mittels einer spezifischen Diagnose gemäß ICD-10 (demnächst ICD-11). Die Psychotherapeutischen Sprechstunden können über einen Zeitraum von 10mal 25 Minuten erfolgen.

Die Probatorik schließt an die Sprechstunden an. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der therapeutischen Beziehung und der Vertiefung noch notwendiger diagnostischer Fragestellungen. Therapeut*in und Patient*in schauen, ob die Chemie stimmt und eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann/ konnte.

Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie

Je nach Bedarf und Indikation kann nach erfolgter Psychotherapeutischer Sprechstunde und Probatorik eine Akutbehandlung, Kurzzeittherapieoder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist in der Regel ein sogenannter Konsiliarbericht erforderlich. Dieser wird von der behandelnden Kinderärztin, dem Kinderarzt oder einer anderen ärztlichen Fachperson ausgefüllt. Der Konsiliarbericht dient dazu, körperliche Ursachen für die bestehenden Beschwerden auszuschließen und medizinische Begleiterkrankungen zu berücksichtigen. Einen Vordruck hierzu erhalten Sie vom Praxispersonal.

Über die Notwendigkeit einer Aktubehandlung wird Ihre Krankenkasse in Absprache mit Ihnen durch die Therapeutin informiert. Eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie muss beantragt werden. Auch das obliegt dem Praxispersonal. Eine normale Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Der Rhythmus der Sitzungen kann je nach Bedarf wöchentlich, alle 14 Tage, monatlich oder individuell nach Absprache gestaltet werden.

Bei jüngeren Kindern hängt der Therapieerfolg wesentlich von der Mitarbeit der Eltern und Bezugspersonen ab. Daher können bei Bedarf häufiger stattfindende Bezugspersonengespräche eingeplant werden. Diese erfolgen nach vorheriger Absprache und orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen des Kindes. Die Therapiedauer richtet sich nach Art, Dauer und Tiefe der vorliegenden Probleme. Zunächst kann eine Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie beantragt werden. Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung in eine Langzeittherapie umzuwandeln.

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Schweigepflicht

Alle Gespräche, Informationen und Unterlagen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dies gewährleistet einen sicheren und vertraulichen Rahmen für die therapeutische Arbeit.

Regelungen & Terminvereinbarungen

Termine werden individuell vereinbart. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, entweder per E-Mail oder über unseren Anrufbeantworter. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns vor, einen Teilbetrag in Höhe von 45 € als Honorarausfall in Rechnung zu stellen. Sollte es vorkommen, dass vereinbarte Termine mehrfach ohne oder mit zu kurzfristiger Absage nicht wahrgenommen werden, kann die Therapie aus therapeutischer Sicht wegen mangelnder Motivation beendet werden.

Telefonische Kontakte

Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten können variieren und sind jederzeit auf dem Anrufbeantworter zu hören. Telefonische Rückfragen, Absprachen oder kurze Beratungsgespräche sind nach vorheriger Absprache möglich.

Für Neuanmeldungen bitten wir Sie, das schriftliche Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse zu nutzen. Bitte geben Sie dabei an:

  • Name und Geburtsdatum der zu behandelnden Person

  • Eine kurze Beschreibung der Problemlage

  • Ihre mögliche Erreichbarkeit

Telefonische Beratungen während einer laufenden Therapiesitzung sind leider nicht möglich. Belange, die den therapeutischen Prozess betreffen, sollten während der Sitzungen thematisiert oder – falls notwendig – in einem zusätzlichen Termin- auch als Telefontermin- besprochen werden.

Falls Sie Informationen haben, die für die nächste Therapiesitzung relevant sein könnten, können Sie diese auch einfach gerne per E-Mail zukommen lassen.